Asyl
- Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen. (Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)
- Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. (Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)
- Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen (Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)
- Flüchtling ist wer "sich aus wohlbegründeter Furcht, aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung verfolgt zu werden, außerhalb seines Heimatlandes befindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, sich des Schutzes dieses Landes zu bedienen." (Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention)
In der Genfer Flüchtlingskonvention ist unter anderem geregelt, dass Flüchtlingen in den verschiedensten Bereichen (Vereinsrecht, Anstellung, selbständige Arbeit, Bewegungsfreiheit ...) die günstigste, auf keinen Fall eine schlechtere Behandlung zusteht als sie im allgemeinen Ausländern unter den gleichen Umständen gewährt wird.
Hinsichtlich Eigentum, Zulassung zur Gerichtsbarkeit, öffentlichem Unterricht, öffentlicher Unterstützung, Arbeitsgesetzgebung, Sozialversicherung ... ist die gleiche Behandlung zu gewähren, die ein eigener Staatsangehöriger erhält.
Außerdem darf ein Flüchtling nicht in ein Gebiet ausgewiesen oder zurückgewiesen werden, wo sein Leben oder seine Freiheit aus Gründen seiner Rasse, seiner Religion, seiner Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder seiner politischen Ansichten bedroht wäre.
Eine Ausweisung in ein "sicheres Drittland" darf nur aus Gründen der Staatssicherheit oder der öffentlichen Ordnung nach einem gesetzlichen Verfahren erfolgen, bei dem der Flüchtling Entlastungsbeweise liefern und sich vor der zuständigen Behörde vertreten lassen kann.
Nachdem die Genfer Flüchtlingskonvention nach dem zweiten Weltkrieg von den meisten Staaten der Welt unterzeichnet wurde, haben die Staaten mit der Zeit eigene gesetzliche Regelungen geschaffen, um die Inhalte des Abkommens umzusetzen. Diese Gesetze beinhalten Bestimmungen zur Umsetzung der Konvention, aber auch Klarstellungen und Anpassungen an die nationalen Gegebenheiten.
Allerdings wurde und wird mit solchen Gesetzen auch immer wieder versucht die Rechte der Flüchtlinge, die ihnen laut Genfer Konvention zustehen, einzuschränken.
Auf EU-Ebene zählt dazu das Dublin-Verfahren, wonach ein Flüchtling an den EU-Mitgliedsstaat zurückgewiesen werden kann, über den er in die EU eingereist ist.
Nach österreichischem Recht kann der Flüchtling bis zur Feststellung des zuständigen Mitgliedsstaates sogar in Schubhaft genommen werden. Außerdem gibt es noch andere Einschränkungen, die das Asylverfahren für den Asylwerber erheblich erschweren.
Zunehmend wird einem Flüchtling von Vornherein der Missbrauch des Asylrechts unterstellt. Im Asylverfahren steht nicht der Mensch mit seinen Sorgen, seiner psychischen und physischen Verfassung im Vordergrund, sondern Antragsfristen, bürokratische Bescheide und polizeiliche Einvernahmen. Ein Asylwerber wird nicht als Hilfesuchender, sondern als potentielle Gefahr behandelt.
Daher tritt die Initiative Lichterkette ein
- FÜR Respekt und Menschenwürde:
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen. - FÜR Vielfalt statt Einfalt:
Begrüßen wir Asylwerber und andere Einwanderer als willkommene Bereicherung für unsere Gesellschaft und Kultur, anstatt ihnen von Vornherein mit Misstrauen zu begegnen. - FÜR Zivilcourage statt Wegschauen:
Wir versuchen die Sorgen und Probleme der AusländerInnen in österreich zu verstehen und den Befürchtungen und ängsten der einheimischen Bevölkerung entgegenzuwirken. Darüber hinaus treten wir für ein humaneres Asyl- und Aufenthaltsrecht ein. - FÜR Information und ehrliche Diskussion statt Propagandalügen:
Wir stellen auf unserer Homepage Informationen zum Asyl- und Menschenrecht sowie zur Lage in den Ländern, aus denen die Flüchtlinge zu uns kommen, zur Verfügung. Außerdem wollen wir die Situation der Asylwerber in österreich beleuchten und unseren Mitbürgern verständlich machen.
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